12. Februar 2025
gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Folgende bisher als landwirtschaftliche Fläche, undiff. dargestellte Fläche soll im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage“ ausgewiesen werden:
Das Änderungsgebiet beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 58 der Gemarkung Breitenhill und wird von folgenden Flurstücken umgrenzt:
im Norden
durch Fl.-Nr. 57
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Osten
durch Fl.-Nr. 57
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
im Süden
durch Fl.-Nr. 58
Teilfläche Sondergebiet PV-Anlage Breitenhill
im Westen
durch Fl.-Nr. 61
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg
Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 2,64 ha.
Der Beschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Weiter wurde in der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschusssitzung vom 05.02.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf vom Büro T+R Ingenieure GmbH, Beethovenstr. 2, 85057 Ingolstadt in der Fassung vom 05.02.2025 nebst Begründung in der Fassung vom 05.02.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Markt Altmannstein hat das Ziel den Anteil der regenerativen Energien am Gesamtenergiebedarf zu erhöhen.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2025 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 13.02.2025 bis einschließlich 18.03.2025
im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) während der üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altmannstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Der Geltungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 05.02.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Altmannstein, 12.02.2025
Markt Altmannstein
Norbert Hummel
1. Bürgermeister