Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 20.04.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Parallelverfahren die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplanes „Freiflächen-PV-Anlage Laimerstadt“ erfolgt.
Folgende bisher als landwirtschaftliche Flächen, undiff. dargestellten Flächen sollen im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Freiflächen-PV-Anlage“ ausgewiesen werden:
Fl.-Nrn. 427, 427/1, 427/2, 429, 430, 431, 431/1, 432 (TF), 446 der Gemarkung Laimerstadt
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
im Norden: 432 (TF) der Gemarkung Laimerstadt
im Osten: 67/6 (TF) 445 (TF), 447/1, 447 (TF), 428 der Gemarkung Laimerstadt
im Süden: 426 der Gemarkung Laimerstadt
im Westen: 376 (TF) der Gemarkung Laimerstadt
Der Beschluss des Gemeinderates zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Weiter wurde in der Sitzung vom 20.04.2021 der ausgearbeitete Vorentwurf des Ingenieurbüros Eder, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 20.04.2021 nebst Begründung in der Fassung vom 20.04.2021 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2021 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 13.05.2021 bis einschließlich 14.06.2021 nach vorheriger Terminvereinbarung (unter 09446/9021-15) im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04), zur Einsichtnahme aus. Jeder Interessierte kann die Planunterlagen einsehen. Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden erläutert; Fragen werden beantwortet. Zusätzlich sind die Planunterlagen hier abrufbar.
In diesem Zeitraum können Einwendungen, Hinweise oder Anregungen schriftlich oder auch zu Protokoll gegeben werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanverfahrens nicht von Bedeutung ist. Ein Normenkontrollantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gem. § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber geltend gemacht werden hätten können.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Der Geltungsbereich der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 20.04.2021 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung und hier abrufbar.
Ortsüblich bekannt gemacht durch Anschlag an den Amtstafeln am 04.05.2021, abgenommen am 15.06.2021.
Altmannstein, 27.04.2021
Markt Altmannstein
N. Hummel
1. Bürgermeister