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Bekanntmachung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weingarten III“ Pondorf

20. Februar 2025

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Altmannstein hat in der Sitzung vom 18.12.2024 die 2. Änderung für den rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Weingarten III“ in Pondorf im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. 

Eine Teilfläche von ca. 850 m² des Grundstückes Fl.-Nr. 899 der Gemarkung Pondorf wird in den Geltungsbereich des derzeit gültigen Bebauungsplanes aufgenommen. Alle anderen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert. 

Das Gebiet wird von folgenden Flur-Nummern der Gemarkung Pondorf umgrenzt: 

Norden:
- von der Fl.-Nr. 900 (landwirtschaftliche Fläche)
- von der Fl.-Nr. 822/1 (Flurweg mit der Bezeichnung Hopfenstraße)
- von den Fl.-Nrn. 821, 820, 819, 818, 817, 816, 815 (landwirtschaftliche Fläche)
- von den Fl.-Nrn. 813/3, 814/1 und 813/5 (Wohnbebauung) 

Osten:
- von den Fl.-Nrn. 396/25 und 693 (Bundesstraße mit der Bezeichnung Neustädter Straße) 

Süden:
- von der Fl.-Nr. 691 (landwirtschaftliche Fläche) 

Westen:
- von den Fl.-Nrn. 692, 823 und 916 (landwirtschaftliche Fläche) 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Die Fläche wird als „Allgemeines Wohngebiet“ dargestellt.“ 

Der Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weingarten III“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. 

Weiter wurde in der Sitzung vom 05.02.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf der Eder Ingenieure, Gabelsberger Str. 5, 93047 Regensburg in der Fassung vom 05.02.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

Der Vorentwurf mit Begründung in der Fassung vom 05.02.2025 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit 

vom 20.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09446/9021-15 aus. 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. 

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altmannstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. 

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB). 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Weingarten III“ Pondorf in der Fassung vom 05.02.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. 

Altmannstein, 18.02.2025
Markt Altmannstein 

Norbert Hummel
1. Bürgermeister