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Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen PV-Anlage Breitenhill II"

12. Februar 2025

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m § 4 Abs. 1 BauGB

Der Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss Altmannstein hat in seiner Sitzung vom 16.07.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage BreitenhillI“ gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Änderungsgebiet beinhaltet eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 58 der Gemarkung Breitenhill. Das Gebiet soll als „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Energiegewinnung aus solarer Strahlungsenergie“ nach §11 BauNVO ausgewiesen werden.

Das Änderungsgebiet wird von folgenden Flurstücken umgrenzt:

im Norden         
durch Fl.-Nr. 57        
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg

im Osten          
durch Fl.-Nr. 57        
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg

im Süden          
durch Fl.-Nr. 58        
Teilfläche Sondergebiet PV-Anlage Breitenhill   

im Westen        
durch Fl.-Nr. 61        
bestehender öffentlicher Wirtschaftsweg

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Freiflächen-PV-Anlage Breitenhill II“.

Es handelt sich um eine Gesamtgröße von ca. 2,64 ha.

Hierzu wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung „Freiflächen-PV-Anlage“ südöstlich des Ortsteils Breitenhill im Parallelverfahren betrieben. Die Ausweisung stellt eine Erweiterung der bestehenden bereits 2024 festgesetzten Freiflächen-PV-Anlage „Breitenhill“ nach Norden dar.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Breitenhill II“ wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Weiter wurde in der Sitzung vom 05.02.2025 der ausgearbeitete Vorentwurf des Büros T+R Ingenieure GmbH, Beethovenstr. 2, 85057 Ingolstadt in der Fassung vom 05.02.2025 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt und der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Vorentwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2025 liegt zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit

vom 13.02.2025 bis einschließlich 18.03.2025

im Rathaus des Marktes Altmannstein, Marktplatz 4, 93336 Altmannstein (Marktbauamt, II. Stock, Zi.-Nr. 2.04) öffentlich zur Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 09446/9021-15 aus. 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Parallel zur öffentlichen Auslegung werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung berührt werden kann, eingeholt (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Altmannstein den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Der Geltungsbereich Bebauungsplanes „Freiflächen PV-Anlage Breitenhill II“ in der Fassung vom 05.02.2025 ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Altmannstein, 12.02.2025 
Markt Altmannstein 

Norbert Hummel
1. Bürgermeister