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Erhöhte Verkehrssicherungspflicht zur Winterzeit

22. Oktober 2024

Der Markt Altmannstein weist aufgrund der gegebenen Jahreszeit die Haus- und Grund-besitzer sämtlicher Ortsteile auf die vom Marktgemeinderat beschlossene Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter hin:

  1. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die Sicherungsflächen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.  

  2. Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu streuen oder das Eis zu beseitigen.

  3. Die Räum- und Streuarbeiten sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

  4. Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

  5. Ist das nicht möglich, so ist das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentl. Straße zu entfernen.

  6. Das Rodeln und Skifahren ist auf allen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten.

 Die Haus- und Grundstücksbesitzer werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, der Verpflichtung zum Räumen und Streuen nachzukommen, um auch Haftpflichtschäden zu vermeiden.

Markt Altmannstein

Norbert Hummel
1. Bürgermeister