22. Oktober 2024
Der Markt Altmannstein weist aufgrund der gegebenen Jahreszeit die Haus- und Grund-besitzer sämtlicher Ortsteile auf die vom Marktgemeinderat beschlossene Verordnung über die Sicherung der Gehbahnen im Winter hin:
- Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Vorder- und Hinterlieger die Sicherungsflächen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten.
- Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- und Eisglätte mit Sand oder anderen geeigneten Mitteln zu streuen oder das Eis zu beseitigen.
- Die Räum- und Streuarbeiten sind bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
- Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
- Ist das nicht möglich, so ist das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentl. Straße zu entfernen.
- Das Rodeln und Skifahren ist auf allen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherheit verboten.
Die Haus- und Grundstücksbesitzer werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, der Verpflichtung zum Räumen und Streuen nachzukommen, um auch Haftpflichtschäden zu vermeiden.
Markt Altmannstein
Norbert Hummel
1. Bürgermeister