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Geschwindigkeitsbegrenzung im Altmannsteiner Grund

16. September 2024

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Eichstätt hat für die Staatsstraße St2231 von Altmannstein in Richtung Viehhauser Kreisel eine Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.   Auf Grund der Unfallzahlen ist die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 70 km/h als zwingend erforderlich angesehen worden. 

Die Straßenmeisterei hat nun Mitte September 2024 die erforderlichen Verkehrsschilder angebracht. Ebenfalls wurde ein Kurvenwarnschild kurz nach Altmannstein in Fahrtrichtung Kreisverkehr aufgestellt. 

Das Staatliche Bauamt Ingolstadt, sowie der Markt Altmannstein appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.