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Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit einer Übermittlungssperre nach dem Bundesmeldegesetz

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27. Januar 2025

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetz (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

A)   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wähler-gruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

B)   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

C)   Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

Markt Altmannstein – Einwohnermeldeamt-
Marktplatz 4, 93336 Altmannstein

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 - 17:30 Uhr

vornehmen lassen.


Altmannstein, 27.01.2025

N. Hummel
1. Bürgermeister