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Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine in den Friedhöfen des Marktes Altmannstein

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10. März 2025

Nahezu in jedem Frühjahr ereignen sich Unglücksfälle auf Friedhöfen durch umstürzende Grabsteine, weil sich der Untergrund durch die Wechselwirkung der Witterung teilweise sehr ungleichmäßig setzt.
Auch führt das Setzen des gelockerten Erdreiches bei frischen Gräbern leicht dazu, dass sich Grabsteine aus ihrer senkrechten Lage neigen und dadurch leicht umfallen könnten.

Da jeder Grabnutzungsberechtigte im selben Maße wie die Gemeinde zur Grabsteinkontrolle verpflichtet ist und bei der daraus sich ergebenden gesamtschuldnerischen Haftung im Innenverhältnis der Grabnutzungsberechtigte nach der Friedhofsatzung für Schadenersatzansprüche Dritter alleine haftet, wird jeder Grabnutzungsberechtigte darauf hingewiesen, die Grabsteine in regelmäßigen Abständen auf versteckte Mängel zu überprüfen.

Dies geschieht durch kräftiges Anfassen des Grabsteines (Rüttelprobe), damit auch äußerlich nicht erkennbare Mängel festgestellt werden können.

Jeder Grabnutzungsberechtigte wird gebeten, bei evtl. festgestellten Mängeln diese im eigenen Interesse baldmöglichst zu beheben.