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Watt-Turniere genehmigungspflichtig

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13. September 2022

Wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt, gibt es Neuregelungen hinsichtlich des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland.

Hiernach sind Watt-Turniere gem. Art. 13 AGGlüStV ab sofort genehmigungspflichtig.

Erlaubnisanträge sind mit den nachfolgenden Angaben an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10
Oeffentliche.sicherheit.und.ordnung@reg-ob.bayern.de 
zu stellen.

In dem Antrag muss enthalten sein:

  • Veranstalter
  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungszeitraum
  • Zweck eines evtl. Reinerlöses
  • Bei jur. Personen als Veranstalter, eine Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist

In der Regel wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 30,-- € fällig werden.

Das Veranstalten eines Glücksspiels ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 AGGlüStV mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden kann.

Markt Altmannstein, 13.09.2022 

N. Hummel
1. Bürgermeister

Altmannsteiner Wintermarkt

22. bis 24. November 2024