13. September 2022
Wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt, gibt es Neuregelungen hinsichtlich des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland.
Hiernach sind Watt-Turniere gem. Art. 13 AGGlüStV ab sofort genehmigungspflichtig.
Erlaubnisanträge sind mit den nachfolgenden Angaben an die Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10
Oeffentliche.sicherheit.und.ordnung@reg-ob.bayern.de
zu stellen.
In dem Antrag muss enthalten sein:
- Veranstalter
- Veranstaltungsort
- Veranstaltungszeitraum
- Zweck eines evtl. Reinerlöses
- Bei jur. Personen als Veranstalter, eine Person, die für die ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich ist
In der Regel wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 30,-- € fällig werden.
Das Veranstalten eines Glücksspiels ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 AGGlüStV mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden kann.
Markt Altmannstein, 13.09.2022
N. Hummel
1. Bürgermeister