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Bauplätze im Gemeindegebiet Altmannstein

Der Markt Altmannstein bietet derzeit folgende Bauplätze im Gemeindegebiet an

Der Markt Altmannstein bietet ab sofort gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „An der Berghauser Str. IV“ in Altmannstein zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand am Ende der „Berghauser Straße“ und hat die Straßenbezeichnung „Pfarrer-Zellner-Straße“. Die noch zwei verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von 567 m² und 682 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis: 85,00 €/m²

  • zzgl. Erschließungskosten 125,00 €/m²

  • Das Kaufinteresse ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.

  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

    Hier finden Sie die den Qualifizierten Bebauungsplan „An der Berghauser Str. IV“ inkl. 1. Änderung: 

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Der Markt Altmannstein bietet ab sofort gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „An der Schloßbreite“ in Hagenhill zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand am Ende der „Schloßstraße“. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von ca. 662 bis 913 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis: 60,00 €/m² 
  • zzgl. Erschließungskosten 120,00 €/m² 
  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. 

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Hier finden Sie die den Qualifizierten Bebauungsplan „An der Schloßbreite“:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Altmannstein, den 15.07.2022

Markt Altmannstein

Der Markt Altmannstein bietet gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Schindberg“ in Neuenhinzenhausen zum Erwerb an. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von ca. 619 bis 763 m².

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen:

  • Grundstückskaufpreis incl. Erschließungskosten: 185,00 €/m² 
  • Der Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.
  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss. 

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein).

Hier finden Sie die den aktuellen Bebauungsplan „Am Schindberg – Erweiterung“ Neuenhinzenhausen:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen die Bauverwaltung, Frau Manuela Müller (Tel. 09446/9021-15) zur Verfügung.

Der Markt Altmannstein bietet ab sofort gemeindliche Bauplätze im Baugebiet „Am Sandfeld“ in Ried zum Erwerb an. Das Baugebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Ried und hat die Straßenbezeichnung „Kronstraße“ erhalten. Die noch verfügbaren Grundstücke sind im Lageplan farblich gekennzeichnet und haben eine Größe von ca. 621 bis 772 m². 

Die Veräußerung erfolgt unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen: 

  • Grundstückskaufpreis: 45,00 €/m²

  • zzgl. Erschließungskosten 115,00 €/m²

  • Ein Antrag ist von der antragstellenden Person bei der Gemeinde in schriftlicher Form per E-Mail (manuela.mueller@altmannstein.de) oder per Post einzureichen.

  • Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt durch Gemeinderatsbeschluss.

  • Wie bei allen gemeindlichen Bauplätzen gilt ein Bauzwang (innerhalb von 5 Jahren nach der notariellen Beurkundung muss ein Wohngebäude bezugsfertig errichtet sein). 

Hier finden Sie die den Qualifizierten Bebauungsplan „Am Sandfeld“ bestehend aus:

Für weitere Detailfragen, wie z. B. Festsetzungen des Bebauungsplanes, steht Ihnen unser Geschäftsleiter Herr Manfred Zippel (Tel. 09446/9021-26) zur Verfügung.

Ansprechpartner

Frau Manuela Müller