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CORONA-Informationen

TELEFONISCHE ERREICHBARKEITEN DES LANDRATSAMTS EICHSTÄTT Gesundheitsamt für alle medizinischen Fragen (Quarantäne, Kontaktpersonen etc.) – 08421/70-512 Bürgertelefon Öffentliche Sicherheit und Ordnung für alle nicht-medizinischen Fragen - 08421/70-500

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst (bei Symptomen) - Tel. 116 117

Corona-Testzentren

PCR-Testzentren:

Das Landratsamt Eichstätt hat im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung zwei zentrale PCR-Teststationen in Eichstätt (Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr) und Beilngries (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr) für Testungen auf das Coronavirus geschaffen.

Schnelltestzentrum im Foyer der Mehrzweckturnhalle Altmannstein:

Aufgrund der geringen Nachfrage schließt das Schnelltestzentrum vorübergehend.

Schnelltest Apotheke Altmannstein:

Zudem bietet die Maria-Hilf-Apotheke in Altmannstein kostenlose Schnelltests an. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter der Tel. 09446/1041 möglich.

Bitte nutzen Sie regelmäßig diese Schnelltestangebote hier vor Ort direkt in unserer Marktgemeinde, um die Pandemie schnellstmöglich einzudämmen!

Bleiben Sie gesund!

Hilfe bei Terminen für Impfung

In Abstimmung mit dem Landratsamt Eichstätt, bietet die Fachstelle für pflegende Angehörige Eichstätt Ost mit Sitz in Hagenhill ab sofort Unterstützung bei der Vereinbarung von Impfterminen und falls erforderlich, der Organisation der Fahrt zum Impfzentrum, für Personen, die dies nicht mehr eigenständig regeln können.
Sandra Lenz, die Leiterin der Fachstelle, deren Träger der Verein Würde im Alter ist, nimmt dazu unter der Telefonnummer (0176) 66958796 werktags zwischen 8 und 12 Uhr Anrufe entgegen und kümmert sich um Impftermine sowie, falls nötig, auch um eine Fahrmöglichkeit dorthin.
Melden können sich bei Sandra Lenz Personen aus den Gemeinden Beilngries, Altmannstein, Stammham, Mindelstetten, Pförring, Oberdolling, Kösching, Großmehring, Hepberg, Lenting sowie aus Wettstetten.

Abholservice unserer örtlichen Gastronomie!

Bücherei Altmannstein

Da lt. Beschluss des Bayerischen Ministerrates ab Sonntag, 03. April 2022 nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen anzuwenden sind, darf der Ausleihbetrieb ab diesem Zeitpunkt ohne Corona-Auflagen durchgeführt werden.

Öffnungszeiten im April:
Dienstag: 15.30 Uhr – 17.30 Uhr
Sonntag:  10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Öffnungszeiten ab Mai:
Dienstag:      15.30 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag: 15.30 Uhr -  17.30 Uhr
Sonntag:       10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Kleiderbörse

Die Kleiderbörse ist nach mehrwöchiger Schließung, bedingt durch die Corona-Pandemie, ab Mittwoch, den 26.05.2021 wieder geöffnet. 

Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung eine FFP-2-Masken zu tragen.

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Nachbarschaftshilfe für Risikogruppen

Wertstoffhof und Kompostieranlage

Auf dem Wertstoffhof sind neben dem Personal maximal zwei Personen - Anlieferer - gleichzeitig erlaubt. In der Kompostieranlage ist neben dem Personal maximal eine Person im Gelände gestattet. Es sind die bekannten Hygienevorschriften und Abstandsregeln - mindestens 1,5 Meter - einzuhalten. Für alle Anlieferer ist das Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Arbeitshandschuhen Pflicht. Ohne Mund-Nase-Schutz ist kein Zugang zum Wertstoffhof und zur Kompostieranlage erlaubt. Beim Ausladen der Wertstoffe und Grüngutabfälle erfolgt keine Hilfestellung durch das Aufsichtspersonal. Der Zutritt für Minderjährige ist untersagt.

Ansprechpartner

Herr Manfred Zippel