Am 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.
Das Führerscheindokument hat seit 19.01.2013 eine Gültigkeit von 15 Jahren (ähnlich wie z. B. der Personalausweis). Darüber hinaus müssen alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden. Dies erfolgt stufenweise. Eine erneute Prüfung oder ein Test sind aktuell nicht erforderlich; wenn gleichzeitig eine Verlängerung von Fahrerlaubnisklassen erfolgen soll, gelten die entsprechenden Regelungen.