Wie bereits bei den vergangenen Wahlen besteht auch bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen mit Hilfe Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes anzufordern.
BITTE BEACHTEN:
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 werden uns voraussichtlich erst am 10.02.2025 vorliegen. Wir können die Briefwahlunterlagen erst nach Vorliegen der Stimmzettel aushändigen bzw. per Post verschicken. Eingegangene Anträge werden bei uns aufbewahrt und nach dem Erhalt der Stimmzettel bearbeitet/verschickt.
Ab sofort stehen Ihnen folgende Möglichkeiten für die Beantragung der Briefwahl zur Verfügung:
- Sie beantragen die Briefwahlunterlagen unter folgendem Link oder mit dem QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung online. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend postalisch an Ihren Hauptwohnsitz oder die angegebene abweichende Adresse zugesandt. Diese Funktion steht Ihnen bis einschließlich 16.02.2025 zur Verfügung.
- Sie füllen den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung aus und geben diese persönlich oder mit der ausgefüllten Vollmacht zu den bekannten Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt (Zimmer 1.05) ab. Beachten Sie, dass Sie den ausgefüllten Brief samt ausgefüllter und unterschriebener Vollmacht benötigen, wenn Sie für andere Personen die Briefwahl mitbeantragen möchten. Die Beantragung in Vertretung ist auf maximal vier Stimmberechtigte begrenzt.
Am Freitag vor der Wahl, 21.02.2025 sind wir bis 15:00 Uhr für Sie zur Beantragung der Briefwahl da. Dies ist auch der letzte Zeitpunkt an dem die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Waltinger, Tel. 09446/9021-27 oder per E-Mail an wahl@altmannstein.de