Der Standbetreiber ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Marktes den Betrieb seines Geschäftes durchzuführen.
Es dürfen nur solche Waren oder Warengruppen verkauft werden, die im Vorfeld dem Markt Altmannstein genannt wurden. Der Markt Altmannstein behält sich vor, dem Aussteller den Verkauf nicht angemeldeter Waren oder Warengruppen zu untersagen. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugesagt. Der Markt Altmannstein bemüht sich, die Auswahl der Teilnehmer so zu gestalten, dass ein möglichst vielfältiges Angebot entsteht und die Zahl direkter Mitbewerber möglichst begrenzt ist.
Für Unfälle jeglicher Art, die sich auf der Standfläche ereignen, haftet der Standbetreiber. Es sind alle zur Sicherheit des Platzes erforderlichen Maßnahmen unter voller Verantwortung zu ergreifen. Der Standbetreiber haftet für sämtliche aus Unterlassung solcher Maßnahmen des Marktes Altmannstein entstandenen unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Markt Altmannstein von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügender Sicherung des Platzes beruhen, in vollem Umfang freizustellen.
Die Gefährdung von Personen und Sachen ist durch den Standbetreiber auszuschließen. Insbesondere sind die einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes, die VDE-Vorschriften, alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, welche den Bau- und Feuerschutz, die Sturmsicherheit, die Gesundheit und die Reinlichkeit betreffen zu beachten.