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Aussteller für den Altmannsteiner Wintermarkt 2025 gesucht!

Liebe Kunsthandwerker und Händler,

auch in diesem Jahr lädt der Markt Altmannstein zu seinem stimmungsvollen „Wintermarkt“ ein – und Sie können dabei sein! Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich als Aussteller zu bewerben.

Freuen Sie sich auf eine einzigartige Atmosphäre, zahlreiche Besucher und die Gelegenheit, Ihre handgefertigten Produkte oder besonderen Geschenkideen inmitten des festlich geschmückten Museumsgartens zu präsentieren.

Termin: 21. bis 23. November 2025

Ort: Garten & Stadel des Marktmuseums, Mühlgasse 

Nutzen Sie diese Chance und werden Sie Teil eines unvergesslichen Wintererlebnisses!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Bewerbung für einen Stand

ca. 3,00m x 2,00m | 25,00 € / Tag
abschließbar | ca. 2,50m x 2,50m | 30,00 € / Tag
abschließbar | maximal 3,00m | 30,00 € / Tag
Je Datei max. 20,0 MB
Bildbreite oder -höhe: mindestens 1500 Pixel
Erlaubte Dateierweiterungen: jpg, jpeg, png
*) Pflichtfeld

Hinweise zum Markt

1 Marktstand, eine Lampe, eine Bierbank, Stromanschluss am Gelände, Dekoration am Stand außen vom Standbetreiber selber auszuführen

Ein Vorhängeschloss muss selbst mitgebracht werden.

Der Auf- und Abbau der Hütte wird vom Bauhof des Marktes Altmannstein übernommen.
Schäden an den Markthütten hat der Nutzer unverzüglich anzuzeigen. Die Nutzer haften für alle Beschädigungen an der Markthütte, die durch ihn selbst, oder sonstigen Personen verursacht werden.
Für die Zuweisung der Standplätze ist ausschließlich der Markt Altmannstein zuständig. Reklamationen sind ausgeschlossen.

Für die Stromversorgung im Verkaufsstand (für eine weitere Beleuchtung) muss eine Kabeltrommel mit ausreichender Länge mitgebracht werden.

Wir werden die Hütten einheitlich mit Lichterketten außen an der Bude dekorieren. Weitere Dekoration muss selbst mitgebracht werden. Haben Sie Verständnis dafür, dass keine weiteren Lichterketten angebracht werden können!

Elektrische Heizgeräte sind auf dem gesamten Markt nicht zulässig, da andernfalls eine ordnungsgemäße Stromversorgung nicht gewährleistet werden kann !
Die Nutzung von Heizgeräten mit Gas und das Verwenden eigener Tonanlagen für die Musik- oder Sprachbeschallung sind generell untersagt.

Freitag, 21.11.2025    ab   9.00 Uhr
Samstag, 22.11.2025 ab 13.00 Uhr
Sonntag, 23.11.2025  ab 10.00 Uhr


Die zugewiesene Platzfläche darf nicht überschritten werden. Die im Interesse der Feuersicherheit zwischen den einzelnen Hütten/Ständen angeordneten Zwischenräume müssen vollständig freigehalten werden.
Das Ausräumen bzw. die Entfernung der Dekoration an den Hütten hat bis spätestens Dienstag, 26.11.2024 zu erfolgen. Abweichungen sind nur nach Rücksprache und Gestattung durch den Markt Altmannstein möglich.

Die Standgebühr wird in Rechnung gestellt und ist 14 Tage vor Marktbeginn zu entrichten.
Bei einer kurzfristigen Stornierung der Teilnahme ab 8 Tage vor Beginn des Marktes oder bei Nichterscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr von 150,00 € fällig.

Für Müllentsorgung muss selbst gesorgt werden und der Platz, die Hütte bzw. der Stand nach Beendigung des Marktes wieder sauber und gereinigt verlassen werden.

Einbauten, Pfähle usw. sind zu entfernen, Aufgrabungen und Löcher wieder einzuebnen. Bei Zuwiderhandlung ordnet der Markt Altmannstein die Räumung, Säuberung bzw. die Wiederherstellung auf Kosten des Standbetreibers an.

Der Standbetreiber ist verpflichtet, während der gesamten Dauer des Marktes den Betrieb seines Geschäftes durchzuführen.

Es dürfen nur solche Waren oder Warengruppen verkauft werden, die im Vorfeld dem Markt Altmannstein genannt wurden. Der Markt Altmannstein behält sich vor, dem Aussteller den Verkauf nicht angemeldeter Waren oder Warengruppen zu untersagen. Ein Konkurrenzausschluss wird nicht zugesagt. Der Markt Altmannstein bemüht sich, die Auswahl der Teilnehmer so zu gestalten, dass ein möglichst vielfältiges Angebot entsteht und die Zahl direkter Mitbewerber möglichst begrenzt ist.

Für Unfälle jeglicher Art, die sich auf der Standfläche ereignen, haftet der Standbetreiber. Es sind alle zur Sicherheit des Platzes erforderlichen Maßnahmen unter voller Verantwortung zu ergreifen. Der Standbetreiber haftet für sämtliche aus Unterlassung solcher Maßnahmen des Marktes Altmannstein entstandenen unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Markt Altmannstein von allen gegen diese etwa erhobenen Ansprüche, die auf ungenügender Sicherung des Platzes beruhen, in vollem Umfang freizustellen.

Die Gefährdung von Personen und Sachen ist durch den Standbetreiber auszuschließen. Insbesondere sind die einschlägigen Regeln des Arbeitsschutzgesetzes, die VDE-Vorschriften, alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, welche den Bau- und Feuerschutz, die Sturmsicherheit, die Gesundheit und die Reinlichkeit betreffen zu beachten.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (http://www.jugendschutz-aktiv.de/de/das-jugendschutzgesetz/gesetzestext.html) sind zu beachten!

Kinder dürfen nicht beschäftigt werden. Bei Beschäftigung Jugendlicher ist das Jugendschutzgesetz zu beachten.

Der Standbetreiber stimmt zu, dass seine Kontakt-Daten im Rahmen des Geschäftsverhältnisses gespeichert werden. Der Markt Altmannstein darf die im Rahmen der Veranstaltung mitgeteilten Angaben in einem Aussteller-Verzeichnis veröffentlichen.

Der Standbetreiber stimmt zu, dass während der Veranstaltung von ihm oder seinem Stand gemachte Fotos, Film- und Videoaufnahmen oder Interviews in Fernsehen, Rundfunk, Printmedien oder Internet ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und gewerblich genutzt werden können.

  • Der Markt Altmannstein behält sich vor, notwendig werdende weitere Auflagen, sowie in Einzelfällen oder für bestimmte Bereiche abweichende Regelungen zu treffen.

  • Eine Gewähr gegen Diebstahl, Witterungseinflüsse, Feuer und sonstige Schäden wird nicht übernommen.

  • Der Markt Altmannstein stellt während der Aufbauzeiten und den Öffnungszeiten weisungsbefugte Mitarbeiter. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Die Nichtbeachtung der Anweisungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Das Platz- und Hausrecht obliegt dem Markt Altmannstein.

  • Sollten Ereignisse eintreten, welche ein Abhalten des „11. Altmannsteiner Wintermarktes“ unmöglich machen, oder nur in verkürzter Zeit möglich machen, so kommt der Markt Altmannstein für keinen dem Standbetreiber entstandenen Schaden auf.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Markt Altmannstein (Frau Claudia Usta, Tel. 09446 / 9021-11 oder Frau Manuela Müller, Tel. 09446 / 9021-15).

Wintermarkt

Ansprechpartner

Frau Manuela Müller
Frau Claudia Usta